Eine landesgesetzliche Regelung, die Mieterhöhungen für einen befristeten Zeitraum auf die Höhe der Inflationsrate beschränkt, ist rechtlich möglich. Das ist das Ergebnis eines Rechtsgutachtens, das führende Vertreter*innen der hessischen SPD heute in Frankfurt vorgestellt haben.
Die SPD-Fraktion im Hessischen Landtag und die Frankfurter SPD fordern seit Längerem eine entsprechende Regelung, die deutlich über die bestehende Mietpreisbremse hinausgeht. Von interessierter Seite wurde und wird immer wieder eingewandt, dass ein so genannter „Hessischer Mietendeckel“ oder „Mietpreisstopp“ unzulässig sein würde, weil er zu weit in das Eigentumsrecht der Vermieter eingreifen könnte.
Dem widerspricht das Gutachten der renommierten Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Franz C. Mayer und Prof. Dr. Markus Artz von der Universität Bielefeld, die im Auftrag der SPD-Landtagsfraktion und des SPD-Unterbezirks Frankfurt die Zulässigkeit eines gesetzgeberischen Eingriffs in die Preisgestaltung am Mietwohnungsmarkt untersucht haben.
Die Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Nancy Faeser, sagte bei der Präsentation des Gutachtens am Montag in Frankfurt: „Die wichtigste Nachricht ist: Das Land Hessen kann den Mietmarkt im Sinne der Mieterinnen und Mieter besser regulieren, wenn es das will. Ein kluges Gesetz kann den dramatischen Anstieg der Wohnungskosten rechtssicher begrenzen, ohne in Konflikt mit den verfassungsmäßigen Eigentumsrechten der Vermieter zu geraten. Diesen Standpunkt vertreten die hessische SPD und die SPD-Fraktion im Landtag schon immer, und es ist erfreulich, dass Prof. Mayer und Prof. Artz das in ihrem Gutachten bestätigen. Zu unserem Bedauern will die schwarzgrüne Landesregierung aber gar nicht gegen den Mietenwahnsinn in unseren Städten vorgehen. Stattdessen sehen CDU und Grüne zu, wie im Rhein-Main-Gebiet, aber auch in Kassel oder Gießen Menschen mit durchschnittlichen Einkommen aus der Stadt vertrieben werden, weil sie das Wohnen dort nicht mehr bezahlen können.“
Faeser kündigte an, dass ihre Fraktion einen konkreten Vorschlag zur Deckelung von Mieterhöhungen in den Hessischen Landtag einbringen werde. „Wir werden unseren Entwurf so gestalten, dass Mieterinnen und Mieter vor einer weiteren Preisexplosion geschützt werden, ohne den Bau neuer Wohnungen unattraktiv zu machen. Das Gutachten von Prof. Artz und Prof. Mayer setzt dabei den Rahmen, in dem wir uns bewegen wollen“, sagte Nancy Faeser.
Oberbürgermeister Peter Feldmann sagte: „Das Gutachten zeigt, dass es möglich ist durch einen intelligenter Mietenstopp Menschen vor der Vertreibung aus ihrem Zuhause zu schützen. Ich kenne Prof. Artz noch aus den Diskussionen um den Mietenstopp hier bei uns in Frankfurt. Damals wurde behauptet, dies sei rechtswidrig, aber wir haben es dennoch gemacht und es kam zu keiner Klage und wir haben die Mietenstopp jetzt sogar von 5 auf 10 Jahre bei der ABG verdoppelt.“
Nach Ansicht des Oberbürgermeisters sollten sich die Menschen wie in anderen Städten und Bundesländern organisieren, um für ihre Rechte als Mieterinnen und Mieter zu kämpfen: „Dabei geht es darum für beides zu kämpfen: Für den Erhalt bezahlbarer Wohnungen und für den Bau bezahlbarer Wohnungen. Der Mietenstopp ist eine Brücke, die wir bauen müssen, bis der Neubau bezahlbarer Wohnungen dazu führt, dass normale Arbeitnehmer und ihre Familien keine Angst mehr haben müssen, dass sie sich die Mieten nicht mehr leisten können. In einer wachsenden Stadt wie Frankfurt muss die Devise gelten: Wer für Frankfurt arbeitet, muss sich das Leben in Frankfurt leisten können.“