Am Mittwoch, dem 15.08.2018 versammelt sich die Gemeindevertretung ab 19:30h in der Autalhalle. In den Ausschüssen wurden die Beschlußvorlagen erfolgreich vorbereitet.
Teilweise kontrovers, in weiten Teilen jedoch sehr konstruktiv und mit einstimmigen Beschlussfassungen verliefen die arbeitsreichen Sitzungen des Bau-, Umwelt- und Sozialausschuss (BUSA) sowie des Haupt- und Finanzausschuss (HFA) bei hochsommerlichen Temperaturen, wie die sitzungsleitenden stellvertretenden Vorsitzenden der SPD, Doris Michels (HFA) und Tobias Vogel (BUSA) berichten.
Im BUSA zu Gast war das Büro Grüninger Architekten aus Darmstadt, um ihre Arbeit zur Aufstellung des weiteren Sanierungsprogramms
für die Autalhalle vorzustellen. Bereits 2016 wurde der Grundsatzbeschluss der Gemeindevertretung gefasst, die Sanierung der Halle
fortzuführen. Mit großer Mehrheit bei nur 2 Gegenstimmen wurde die Vorlage des Gemeindevorstands angenommen, so dass die Arbeiten insbesondere bei der Fenster- und Fassadendämmung sowie im baulichen Brandschutz bis Mitte 2019 abgeschlossen werden können.
Die vorgelegten Änderungsanträge fanden keine Mehrheiten: die WGN begehrte die Deckelung des Sanierungsbudgets Bündnis 90/Die Grünen beantragten, offenen Fragen zur Verantwortung über gegenwärtige Baumängel zu klären, bevor die Sanierung weiterbetrieben wird sowie einen kompletten Neubau der Autalhalle bei gleichzeitiger Umnutzung der bestehenden Halle zum Feuerwehr-Gerätehaus durchzuführen.
Von Bündnis90/Die Grünen wurde der Antrag auf „Aufhebung der Straßenbeitragssatzung der Gemeinde zum 01.01.2019“ eingebracht. Finanziert werden soll die Aufhebung durch eine pauschale Kürzung der „freiwilligen Leistungen“ der Gemeinde in Höhe von 5%, was ca. 400.000 € pro Jahr entspricht. Die kostenfreie Nutzung der gemeindlichen Hallen für Vereine oder die Deckung des jährlichen Defizits des Waldschwimmbades ist eine der freiwilligen Leistungen der Gemeinde Niedernhausen in Höhe von jeweils rd. 400.000 € pro Jahr.
Da eine derartige „pauschale und unsoziale“ Finanzierung von CDU und SPD klar abgelehnt wird, wurde von der Koalition ein konkurrierender Hauptantrag eingebracht.
Bei Enthaltung von FDP und OLN wurde dieser CDU/SPD-Antrag einstimmig angenommen, wonach der Gemeindevorstand gebeten wird zu prüfen, „welche Auswirkungen die unterschiedlichen Modelle zur Finanzierung der nachhaltigen Instandhaltung und Sanierung der gemeindeeignen Straßen haben würden“. Gegenübergestellt werden soll hierbei die gegenwärtige Erhebung „einmaliger Straßenbeiträge“ im Sanierungsfall, das mögliche Modell „wiederkehrender Straßenbeiträge“ als dauerhafte Abgabe aller Anlieger sowie die nunmehr durch Landesrecht ermöglichte Abschaffung der Straßenbeitragssatzung bei Finanzierung aus Steuermitteln.
Auf Grundlage dieses Variantenvergleichs könne „die Machbarkeit einer Abschaffung der „einmaligen Straßenbeiträge“ belastbar diskutiert und bewertet werden“, so die Fraktionsvorsitzenden von CDU und SPD, Heiko Wettengl und Peter Woitsch.
Der Ursprungs-Antrag von Bündnis90/Die Grünen wurde bei Zustimmung von Bündnis90/Die Grünen, Ablehnung durch CDU und SPD und Enthaltung von FDP, OLN und WGN mehrheitlich abgelehnt.
Die Planung zum Straßenausbau der Straße „Am Hammergrund“ zwischen Bauhof und dem Herrnackerweg wurde auf Antrag von CDU/SPD einstimmig an den Gemeindevorstand zurück verwiesen, da nach Ansicht von CDU/SPD die geplanten Parkbuchten zu Konflikten von Fußgängern mit dem Autoverkehr führen könnten. Die neuen Parkplätze sollten nach Möglichkeit besser an der Böschung im Bereich vor dem Bewegungspark geschaffen werden. Im Rahmen der Überarbeitung soll auf Hinweis der OLN die Rettungswegbreite überprüft werden, ebenso soll die geplante Einbahnstraßenkonzeption im Kontext der Sanierung des Herrnackerwegs überdacht werden, so die Ergänzung der WGN.
Der Antrag von CDU/SPD zur „Förderung der Artenvielfalt und Insektenfreundlichkeit“ wurde mit einer Ergänzung der WGN zur Nutzung der Fachkompetenz im Rathaus bei der Erstellung eines „Umsetzungskonzepts für Niedernhausen“ mit großer Mehrheit bei Gegenstimme durch die FDP und Enthaltung von Bündnis90/Die Grünen beschlossen.
Um Außendienst-Termine von Mitarbeitern der Gemeindeverwaltung „umweltschonender und sportlicher“ zu gestalten, stellten Bündnis90/Die Grünen den Antrag auf Beschaffung von zwei Pedelec-Elektro-Dienstfahrrädern.
Da nach Ansicht von CDU/SPD jedoch der konkrete Bedarf innerhalb der Verwaltung, etwa nach Pedelec-Lastenfahrrädern, durch den Gemeindevorstand vor einer pauschalen Beschaffung überprüft werden sollte, wurde der Antrag in dieser geänderten Fassung einstimmig beschlossen.
Weitere einstimmige Beschlussfassungen wurden getroffen zur Änderung des Zuschussempfängers für die Sanierung des „Alten Spritzenhauses“ in Oberseelbach, zur Neufassung der Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätteneinrichtungen einschließlich der Kostenbeitragssatzung sowie zur Beitragsfreistellung für Kindertagesstättenkinder, bei denen die Kostenübernahme des Rheingau-Taunus-Kreises gemäß § 90 SGB VIII vorliegt.
Die Anträge der OLN nach Aufstellung eines „Sitzbankkatasters“ sowie auf Erstellung einer Kostenschätzung für einen Aufzug im gemeindlichen Mehrzweckgebäude am Schäfersberg wurden mit großer Mehrheit abgelehnt, da sie schon vor einigen Monaten sinngleich beschlossen wurden und bei der Gemeindeverwaltung bereits in der Bearbeitung sind.
In die Jahre gekommen ist auch das Bürgerhaus in Engenhahn. Die Vorlage für die Sanierung, insbesondere im energetischen Bereich, wurde mit großer Mehrheit bei Ablehnung durch FDP und Bündnis90/Die Grünen angenommen, sodass das Bauamt der Gemeinde nun mit der konkreten Planung beginnen kann.
Haupttagesordnung im HFA war das Thema „Ultranet“, die Erweiterung der bestehenden 380kV-Wechselstromleitung durch Hochspannungs-Gleichstromleitungen.
In einem engagierten Vortrag stellte Rechtsanwalt Johannes Kupfer von der Kanzlei W2K den Entwurf für die Einwendung der Gemeinde Niedernhausen vor, den die Gemeinde als Trägerin öffentlicher Belange im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß §9 III Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) bis zum 20.08.2018 einreichen muss.
Das Ergebnis der fachanwaltlichen Ausarbeitung auf 155 Seiten ist, dass die Bundesfachplanung schwerwiegende formelle und materielle Rechtsfehler besitzt, sodass die alternativen links- und rechtsrheinischen Trassenkorridore keine raumverträgliche Grundlage für das spätere Planfeststellungsverfahren der geplanten Gleichstromverbindung sind. Die Planungen für „Ultranet“ seien auf Grund dieser fehlenden Planfeststellungsfähigkeit hinfällig.
Dieser anwaltlichen Rechtsauffassung schloss sich der HFA einstimmig an. Die abschließende Beschlussfassung erfolgt am 15.08.2018 in der Sitzung der Gemeindevertretung.